Eigentümer von privat, betrieblich oder land-/forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Zahlung wird an die lokalen Städte und Gemeinden verrichtet. Die Einnahmen aus den Steuerzahlungen können für unterschiedliche Zwecke genutzt werden, die der Öffentlichkeit einen Mehrwert bietet. Dazu zählen zum Beispiel die Finanzierung von Schulen, Kitas und Schwimmbädern, aber auch die Instandhaltung der örtlichen Infrastruktur.
Mit der Reform der Grundsteuer werden alle Grundbesitzer dazu aufgefordert, eine neue Grundsteuererklärung abzugeben. Die elektronische Abgabe trägt gleichzeitig zur Digitalisierung der Immobilienverzeichnisse der jeweiligen Ämter bei. Das Ziel ist es, zukünftig einen schnelleren und besseren Austausch von Daten zu ermöglichen und somit den bürokratischen Aufwand zu senken.