Überraschend haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die KfW in der vergangenen Woche mit sofortiger Wirkung die Bewilligung von Anträgen für alle Programmvarianten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW mit einem vorläufigen Programmstopp belegt und die ursprünglich bis Ende Januar 2022 laufende KfW Neubauförderung des Effizienzhauses 55 (EH 55) vorzeitig eingestellt. Das BMWK begründete dieses Vorgehen mit der enormen Antragsflut im Januar 2022, insbesondere für Anträge für die EH 55-Neubauförderung, die die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen.
„Über das Vorgehen von BMWK und KfW – ohne Ankündigung und ohne Einräumung einer Übergangsfrist – können wir nur unser Unverständnis ausdrücken.“, so Jennifer Gottschalk, Leiterin Immobilienfinanzierung. „Dieses Vorgehen führt zu massiven Problemen bei allen in den Prozess der Vergabe von Fördermitteln involvierten Akteuren - insbesondere bei unseren Kundinnen und Kunden.“
Noch ist unklar, wie mit bereits gestellten, aber noch nicht bewilligten Förderanträgen umgegangen wird. Laut Bundesregierung werden Möglichkeiten über gesonderte Kredite geprüft. „Grundsätzlich empfehlen wir, dass betroffene Kunden von dem ungünstigsten Fall - keine Fördermittel durch die KfW - weiterplanen sollten.“
Was können Betroffene jetzt tun?
- Sollte der Stopp der KfW-Förderungen ein Loch in die Planung reißen oder bereits einkalkulierte Fördermittel nun anderweitig finanziert werden müssen, empfehlen wir eine gemeinsame kurzfristige Überprüfung der Finanzierung. „Wir unterstützen hier gern und erarbeiten eine einfache und schnelle Lösung für unsere Kunden.“, ergänzt Gottschalk.
- Sollte das Bau- oder Sanierungsprojekt weiter in der Zukunft liegen und aktuell kein zeitlicher Druck vorhanden sein, empfehlen wir, die kommenden Wochen abzuwarten. Vielleicht wird das Bauvorhaben in der Neuausrichtung der Förderprogramme ebenfalls mitberücksichtigt.