Anlegerinformation zur Sonderbewertung
des UniImmo: Wohnen ZBI

Für den UniImmo: Wohnen ZBI hat die ZBI Fondsmanagement GmbH eine Sonderbewertung nach § 251 Absatz 1 Satz 3 KAGB veranlasst. Der gesamte Immobilienbestand wurde zum 23. Juni 2024 neu bewertet.

Uns ist bewusst, dass diese Entwicklung Fragen aufwirft. Deshalb haben wir Ihnen hier erste wichtige Informationen zusammengestellt. Gern möchten wir mit Ihnen die Hintergründe in einem persönlichen Gespräch darlegen. Dabei soll es auch darum gehen, wie wir die weitere Entwicklung von UniImmo: Wohnen ZBI einschätzen. Anschließend entscheiden Sie, wie Sie weiter vorgehen möchten.

Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrem Berater.

Wichtige Informationen zum Umgang mit Verkaufsaufträgen

Sie haben einen Verkaufsauftrag zum Fonds UniImmo: Wohnen ZBI erteilt, der nach Ablauf der Rückgabefrist ausgeführt wird?

Vor diesem Hintergrund hat die ZBI Fondsmanagement GmbH entschieden, dass Sie Ihre Anteilsrückgabeerklärung zurückziehen können. Diese Erklärung muss bis einschließlich 27. September 2024 bei uns, bzw. der Union Investment vorliegen.

Für den Rückzug Ihrer Rückgabeerklärung gilt: Bitte berücksichtigen Sie, dass damit wieder die ursprünglichen Mindesthalte- und Rückgabefristen für Ihre Anteile am Fonds UniImmo: Wohnen ZBI Relevanz haben.

Bitte beachten Sie, dass UniImmo: Wohnen ZBI seit dem 1. Juli 2024 in die Risikoklasse „mäßiges Risiko“ eingestuft ist. 

Hier können Sie die aktuell gültigen Details und Produktinformationen zum Fonds abrufen.

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Bitte prüfen Sie, ob die oben genannte Option für Sie infrage kommt. Sollten Sie sich dafür entscheiden wollen, rufen Sie bitte die Union Investment Service Bank AG, bei der Ihr UnionDepot verwahrt wird, unter 069/58998-6000 an und sprechen Sie dort die Rücknahme Ihrer Rückgabeerklärung aus. Sollte Ihr Bestand des Fonds im Volksbank-Depot geführt werden, ist die Rücknahme Ihrer Rückgabeerklärung über einen Termin mit Ihrem Berater bis zum 27. September 2024 möglich.

Warum war diese Sonderbewertung erforderlich?

Beginnend mit der Corona-Pandemie, spätestens mit Beginn des Ukraine-Krieges,
veränderten sich die Marktfaktoren für Wohnimmobilien drastisch und führten zu einer neuen,
unvorhersehbaren Situation auf dem Wohnimmobilienmarkt:
• rasanter Zinsanstieg
• explodierende Baukosten im Zuge der gestiegenen Inflation
• zunehmende regulatorische Vorschriften
Die Notenbanken reagierten auf die sprunghaft gestiegene Inflation mit dem rasantesten
Zinsanstieg seit fast 60 Jahren. Diese Aspekte führten zu einem deutlichen Einbruch der
Investorennachfrage für Wohnimmobilien mit der Konsequenz, dass die Wohnimmobilienbewertungen
im gesamten Markt unter Druck geraten sind. Diese Wertkorrektur trifft den
deutschen Wohnimmobilienmarkt insgesamt. So hat beispielsweise ein marktbreiter
Preisindex für Mehrfamilienhäuser in Deutschland seit seinem Höchststand Ende 2021 rund
36% Rückgang verzeichnen müssen. Trotz operativ erfolgreicher Maßnahmen (wie z. B. die
Steigerung der Mieterträge und die Reduktion der Leerstandsquote) kann sich UniImmo:
Wohnen ZBI dieser Marktentwicklung nicht entziehen.
Um auch in diesem herausfordernden Marktumfeld alle Anteilscheinrückgaben bedienen zu
können, müssen Verkäufe aus dem Immobilienbestand heraus umgesetzt werden. Die
Gebotslage von potenziellen Käufern zeigte dabei allerdings, dass ein Verkauf der definierten
Objekte aufgrund der beschriebenen Marktlage nicht zu den per Ertragswertverfahren korrekt
ermittelten bisherigen Bewertungen erfolgen kann.
Daher wurde gemäß § 251 KAGB eine Neubewertung des gesamten Immobilienportfolios des
UniImmo: Wohnen ZBI unter Berücksichtigung der aktuellsten markt- und immobilienspezifischen
Erkenntnisse erforderlich.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Bei Fragen sind wir gern für Sie da. Rufen Sie uns einfach an! Sie erreichen uns montags bis freitags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 05151 207-0. Oder Sie wenden sich an Ihren Berater. Sie kümmern sich gern um Ihre Fragen. Vereinbaren Sie hierzu auch gerne einen Termin.