Für den UniImmo: Wohnen ZBI hat die ZBI Fondsmanagement GmbH eine Sonderbewertung nach § 251 Absatz 1 Satz 3 KAGB veranlasst. Der gesamte Immobilienbestand wurde zum 23. Juni 2024 neu bewertet.
Uns ist bewusst, dass diese Entwicklung Fragen aufwirft. Deshalb haben wir Ihnen hier erste wichtige Informationen zusammengestellt. Gern möchten wir mit Ihnen die Hintergründe in einem persönlichen Gespräch darlegen. Dabei soll es auch darum gehen, wie wir die weitere Entwicklung von UniImmo: Wohnen ZBI einschätzen. Anschließend entscheiden Sie, wie Sie weiter vorgehen möchten.
Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrem Berater.