Benachrichtigung über Währungsumrechnungen bei Kartenzahlungen im EWR

Sie haben die Möglichkeit, Informationen zu einem ggf. anfallenden Währungsumrechnungsentgelt elektronisch zu erhalten. Diese Informationen versenden wir separat für jede zu Ihrem Zahlungskonto ausgestellte Karte.

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Beim Einsatz Ihrer girocard oder Mastercard/Visa Debit- oder Kreditkarte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten neue Transparenzregeln. Diese betreffen Auszahlungen am Geldautomaten sowie Kartenzahlungen in einem Land des EWR mit einer vom Euro abweichenden EWR-Währung1.

Zukünftig haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu einem ggf. anfallenden Währungsumrechnungsentgelt elektronisch zu erhalten. Diese Informationen versenden wir separat für jede zu Ihrem Zahlungskonto ausgestellte Karte. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

1 Stand 01/2021: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (als gesetzliches
Zahlungsmittel in Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.