Persönliche Daten - Freistellungsauftrag anlegen/ändern (Bank, Union, Schwäbisch Hall)

Erhöhung des Freibetrags zum 01.01.2023

Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 2.000 Euro) angehoben. Dem entsprechend haben wir die bei uns geführten Freistellungsaufträge automatisch um 24,844 % erhöht. Somit müssen Sie nichts Weiteres veranlassen.

Sofern Sie eine anderweitige Verteilung des Ihnen zustehenden Sparerpauschbetrages wünschen, können Sie diesen selbstständig im Online Banking anpassen.
Nutzen Sie noch kein Online Banking? Dann sprechen Sie uns gerne in einer unserer Geschäftsstellen darauf an.

Sie werden nach dem Login zum OnlineBanking automatisch zur Freistellungsverwaltung weitergeleitet.

Alternativ können Sie auch dieses Formular ausfüllen und in einer unserer Geschäftsstellen abgeben.