Zeit zu handeln – Zeit zu feiern

Bausparen und WoP: seit 70 Jahren eine schlaue Kombination

Der Staat unterstützt Bausparer bereits seit 70 Jahren mit der Wohnungsbauprämie (WoP). Vor allem in Zeiten niedriger Zinsen gilt es zu handeln. Sparen Sie jetzt Eigenkapital an, nutzen Sie die staatliche Förderung und sichern Sie sich die niedrigen Zinsen. So steht Ihrem persönlichen Wohnglück nichts mehr im Wege.

Mehr Prämie für mehr Menschen

10 Prozent Wohnungsbauprämie vom Staat

Alleinstehende erhalten bis zu 70 Euro und Verheiratete bzw. Verpartnerte1 bis zu 140 Euro. So profitieren ca. 70 Prozent der deutschen Bevölkerung2 von der Prämie.

Wohnungsbauprämie im Überblick

  Alleinstehend Verheiratet/Verpartnert1
Jährliche Sparleistung 700 EUR 1.400 EUR
Höhe der Prämie 10 % 10 %
Maximale Prämie 70 EUR
140 EUR
Einkommensgrenzen3 35.000 EUR
70.000 EUR

Wissenswertes zur Wohnungsbauprämie

Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie

Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie
  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Sparleistung von mindestens 50 Euro pro Jahr
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen
  • Verwendung des geförderten Bausparvertrags ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke

Verwendung der Wohnungsbauprämie

Verwendung der Wohnungsbauprämie
  • Bau eines Hauses oder einer Wohnung
  • Kauf einer Immobilie
  • Sanierung der eigenen vier Wände und Renovierungskosten
  • Kauf von Wohnrechten, zum Beispiel bei Genossenschaften
  • Wohnwirtschaftliche Verwendungen, zum Beispiel Einbau eines Kamins, Anschaffung einer Einbauküche, Bau eines Pools

Postalischer Antrag der Wohnungsbauprämie

Postalischer Antrag der Wohnungsbauprämie

Entweder erhalten Sie den Antrag zur Wohnungsbauprämie zum Jahresbeginn mit Ihrem Jahreskontoauszug. Diesen füllen Sie einfach aus und senden ihn an die Bausparkasse Schwäbisch Hall zurück …

Elektronischer Antrag der Wohnungsbauprämie

Elektronischer Antrag der Wohnungsbauprämie

… oder Sie haben den elektronischen Versandweg gewählt. In diesem Fall gelangen Sie im Online-Banking in Ihrer Bausparvertragsübersicht über den Button "Wohnungsbauprämie beantragen" dorthin.

Alternativ beantragen Sie die Wohnungsbauprämie online im Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall. Sind Sie hier bereits registriert, öffnet sich der Prozess zur Beantragung der Wohnungsbauprämie automatisch.

Auszahlung der Wohnungsbauprämie

Auszahlung der Wohnungsbauprämie

Das zuständige Finanzamt prüft, ob Sie die WoP erhalten dürfen und zahlt Ihnen diese bei Zuteilung des Bausparvertrags und wohnwirtschaftlicher Verwendung aus.

Bei Vertragsabschluss vor dem 25. Lebensjahr können Sie nach sieben Jahren einmalig frei über das mit der WoP geförderte Bausparguthaben verfügen. Wird das Guthaben jedoch nicht wohnwirtschaftlich verwendet, ist die Förderung auf die sieben letzten Sparjahre begrenzt.

  1. Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz
  2. Quelle: Kantar, Finanzmarkt-Datenservice (FMDS) 2020, Trendindikator 2021, Statistisches Bundesamt
  3. zu versteuerndes Einkommen; Bruttolohn kann deutlich höher sein