Oftmals sind es ganz persönliche Beweggründe, die Menschen motivieren, eine Stiftungsidee umzusetzen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Stiftungsgedankens und führen gern persönliche Gespräche zur Konkretisierung und Umsetzung.
Eine Stiftung gründen
Ihr individuelles Stiftungskonzept mit Begeisterung und Engagement von uns umgesetzt
Ihre persönliche Stiftungsidee
Zentrales Element einer Stiftung ist ihr Zweck. Daher ist es für Sie als Stifter besonders wichtig, hierzu eine konkrete Vorstellung zu entwickeln.
Damit Sie Ihre Initiative zum Wohle der Gemeinschaft realisieren können, sind einige Vorüberlegungen erforderlich. Diese Fragen sollten Sie bei der Gestaltung der Stiftung berücksichtigen:
- Welchem Zweck soll die Stiftung dienen?
- Wofür sollen die Erträge verwendet werden?
- Ist der Zweck gemeinnützig?
- Ist die Zweckverwirklichung realisierbar, praktikabel und zukunftsoffen?
- Welche Struktur soll die Stiftung haben?
- Wie ist die Organisation der Stiftung?
- Wollen Sie als Stifter selbst im Vorstand mitwirken, bzw. wer kommt infrage?
- Wollen Sie allein stiften oder mit anderen?
- Wollen Sie sich an einer bestehenden Stiftung beteiligen oder Ihr Vermögen einem Treuhänder überlassen?
- Wie hoch soll das Kapital für Ihre Stiftung sein?
- Geht es um Privat- oder Firmenvermögen?
- Wollen Sie ihr direkt das endgültige Stiftungsvermögen zuwenden?
- Oder soll die Stiftung zunächst einen Teilbetrag und später weitere Zuwendungen erhalten?
- Was geschieht im Erbschaftsfall?
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Wahl Ihrer Stiftungsgedanken, damit Sie Ihre Initiative schnell, einfach und unkompliziert von Anfang an professionell realisieren können.
Stiftungsfonds
Ein Stiftungsfonds ist eine Form der Zuwendung an eine bereits bestehende Dachstiftung. Die Gründung kann schon zu Lebzeiten vorgenommen oder aber per Testament in die Wege geleitet werden und bedarf weder der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht noch der Genehmigung durch das Finanzamt. Die Gründer eines Stiftungsfonds bestimmen das zu fördernde Anliegen.
Eigene rechtskräftige Stiftung
Eine rechtsfähige Stiftung hat weder Eigentümer noch Mitglieder oder Gesellschafter. Sie unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht. Die rechtsfähige Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt und hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Es gibt Ewigkeits- sowie Verbrauchsstiftungen.
Treuhandstiftungen
Eine Treuhandstiftung ist eine nicht rechtsfähige und unselbstständige Stiftung, die durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (z.B unsere Stiftung "Wir") oder per Verfügung von Todes wegen errichtet wird. Der Treuhänder, verwaltet die Treuhandstiftung getrennt von dem eigenem Vermögen. Der Stiftungszweck und die übrigen grundlegenden Festlegungen werden in einer Satzung niedergelegt, die Bestandteil des Vertrages mit dem Treuhänder ist.