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Ein Igel sitzt im Herbstlaub hinter einem Haufen Münzen

Wachstumssparen

Mehr Zinsen mit jedem Jahr: Beim Wachstumssparen entscheiden Sie sich für eine feste Anlage mit Staffelzinsen – und mit vereinbarter Flexibilität.

Jetzt Termin vereinbaren

Sicher

Feste Zinsen, nach vereinbarter Staffel steigend

Flexibel

Kündigungsmöglichkeit nach 12 Monaten

Einfach

Einmalanlage ohne laufende Verpflichtungen

So funktioniert's

Sie legen Ihr Geld für die angegebene Laufzeit mit der Staffelverzinsung an. Die Konditionen bleiben über die gesamte Zeit garantiert. Bei Bedarf haben Sie nach Ablauf der vereinbarten Kündigungssperrfrist im Rahmen der Sonderbedingungen Zugriff auf Ihr Guthaben.

Infografik Wachstumssparen: Je länger die Spardauer, desto mehr wachsen die Zinsen.

Produktdetails

Über Ihr angelegtes Kapital können Sie nach einer Sperrfrist von 12 Monaten jeweils mit 3-monatiger Kündigungsfrist verfügen. Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Laufzeitjahres dem Wachstums-Sparbuch gutgeschrieben. Der Mindestanlagebetrag beim Wachstums-Sparbuch beträgt 5.000 EUR. Nach Ablauf der Zinsvereinbarung wird das Guthaben als Spareinlage mit 3-monatiger Kündigungsfrist verzinst.

Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr.

Sprechen Sie bei größeren Anlagebeträgen mit Ihrem Berater, um ggf. eine Streuung des Vermögens entsprechend Ihrer persönlichen Anlagevorstellungen vorzunehmen.

*Konditionen ab 5.000 EUR Anlagebetrag

Die Zinssätze gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Zinsvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass wir uns eine jederzeitige Beendigung unseres Angebotes vorbehalten. Stand: 15.09.2025
LaufzeitjahrVerzinsung
Im 1. Jahr1,35 % p.a.
Im 2. Jahr1,45 % p.a.
Im 3. Jahr1,60 % p.a.
Im 4. Jahr1,90 % p.a.
Im 5. Jahr4,00 % p.a.
durchschnittlicher Jahreszins 2,06 %

*Konditionen ab 50.000 EUR Anlagebetrag

Die Zinssätze gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Zinsvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass wir uns eine jederzeitige Beendigung unseres Angebotes vorbehalten. Stand: 15.09.2025
LaufzeitjahrVerzinsung
Im 1. Jahr1,65 % p.a.
Im 2. Jahr1,70 % p.a.
Im 3. Jahr1,75 % p.a.
Im 4. Jahr2,00 % p.a.
Im 5. Jahr4,00 % p.a.
durchschnittlicher Jahreszins 2,22 %

Konditionen ab 50.000 EUR Anlagebetrag für die Anlage von "neuem Geld"

Neues Geld ist Geld, das von einer externen Bankverbindung zu uns überwiesen wird und in den letzten 6 Monaten nicht von uns verwahrt wurde.

Die Zinssätze gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Zinsvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass wir uns eine jederzeitige Beendigung unseres Angebotes vorbehalten. Stand: 15.09.2025
LaufzeitjahrVerzinsung
Im 1. Jahr1,65 % p.a.
Im 2. Jahr1,70 % p.a.
Im 3. Jahr1,75 % p.a.
Im 4. Jahr2,00 % p.a.
Im 5. Jahr4,25 % p.a.
 durchschnittlicher Jahreszins 2,27 %

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Geld anlegen mit Plan – Ihre weiteren Möglichkeiten

Wir helfen Ihnen dabei, durch den Dschungel der Anlageprodukte zu finden. Wenn das Wachstumssparen nicht das Richtige für Sie ist, entscheiden Sie sich doch einfach für eine Alternative: Festgeld und Sparbrief bieten Ihnen feste Laufzeiten und Zinssätze – ideal, wenn Sie auf ein bestimmtes Ziel hin sparen. Das Kündigungsgeld hingegen macht Sie dank Kündigungsmöglichkeit flexibler.

Ein Mann arbeitet glücklich in seinem Garten

Festgeld

Geldanlage mit fester Laufzeit ohne Zinsschwankungen  

Mutter und Tochter schaukeln

Sparbrief

Ihr Geld ist fest angelegt und Sie erhalten attraktive Zinsen.

Eine lächelnde Frau sitzt vor einem Blumenbeet und telefoniert

Kündigungsgeld

Ihre Anlagedauer ist flexibel und Sie erhalten attraktive Zinsen.

FAQ zum Wachstumssparen

Kann ich meine Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein, Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer