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Eine Frau unterschreibt ein Formular

Wichtige Änderungen ab dem 05.10.2025 -
Ihre Zustimmung ist erforderlich

Ab dem 05. Oktober 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union zur Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Kraft. Wir geben Ihnen einen Überblick und erklären, warum Ihr Handeln gefragt ist.

Worum geht es eigentlich?

Hintergrund der Änderungen sind neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union zur Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Diese treten ab dem 05. Oktober 2025 in Kraft. Zudem passen wir weitere Dienstleistungen im Zahlungsverkehr und damit verbundene Kundenbedingungen an.


Das wichtigste kurz zusammengefasst

Wir erklären Ihnen, worauf es bei Ihrer Zustimmung ankommt

Das wichtigste kurz zusammengefasst

Kurzübersicht: Änderungen ab 05.10.2025

  • Echtzeitüberweisungen werden verpflichtend auf allen Kanälen angeboten, auch beleghaft.
  • Das bisherige Limit von 100.000 € pro Echtzeitüberweisung entfällt. Sie können künftig eigene Limits im OnlineBanking einstellen.
  • Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) schützt vor falschen Zahlungen durch einen Abgleich von Empfängername und Kontoinhaber. Sie erhalten eine Ampel-Rückmeldung vor der Zahlung.
  • Für diese Änderungen benötigen wir Ihre aktive Zustimmung, die wir ab Juni 2025 einholen werden.

Überblick zu den anstehenden Änderungen:

1. Verpflichtendes Angebot von Echtzeitüberweisungen

  • Alle Banken sind ab Oktober 2025 verpflichtet, Echtzeitüberweisungen aktiv anzubieten – sowohl zum Senden als auch zum Empfangen. Außerdem müssen diese Überweisungen auf allen Kanälen verfügbar sein, auf denen Sie bisher „normale“ SEPA-Überweisungen durchführen können.
  • Für Sie bedeutet das: Wir bieten Echtzeitüberweisungen bereits seit Mitte 2019 an. Ab dem Stichtag erweitern wir das Angebot auf weitere Kommunikationswege, beispielsweise auch beleghafte Varianten.

2. Limitsteuerung für Echtzeitüberweisungen

  • Das bisher geltende gesetzliche Limit von 100.000 Euro pro Echtzeitüberweisung entfällt. Stattdessen können Sie künftig innerhalb Ihres OnlineBankings ein individuelles Limit für Ihre Echtzeitüberweisungen festlegen und verwalten.
  • Für Sie bedeutet das: Bis zum 05.10.2025 gilt weiterhin das Limit von 100.000 Euro. Ab diesem Datum wird das System die Begrenzung automatisch entfernen. Die persönliche Limitsteuerung steht Ihnen dann zur Verfügung

3. Einführung der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP)

  • Ab dem 5. Oktober 2025 prüfen wir für Sie bei jeder Überweisung, ob der angegebene Empfänger mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Das erhöht die Sicherheit Ihrer Zahlungen und minimiert das Risiko von Falschüberweisungen.
    Sie erhalten eine Rückmeldung in Form eines Ampelsystems:
  • Grün: Empfänger stimmt mit Kontoinhaber überein – Überweisung kann sicher durchgeführt werden.
  • Gelb: Empfänger stimmt nahezu überein – wir geben Ihnen einen Verbesserungsvorschlag.
  • Rot: Empfänger stimmt nicht überein – es gibt keinen Verbesserungsvorschlag.

Bei Gelb und Rot entscheiden Sie, ob die Überweisung durchgeführt wird. In diesen Fällen übernehmen Sie die Verantwortung. Der VoP wird auf allen Kanälen angewendet, mit Ausnahme beleghafter Überweisungen und bestimmten Sammelüberweisungen bei Firmenkunden.

Für Sie bedeutet das: Die neue Empfängerüberprüfung sorgt für mehr Sicherheit bei Ihren Überweisungen. Wir informieren Sie umfassend und begleiten Sie bei der Umstellung.


Zusätzlich ergibt sich zum 01.10.2025 folgende Änderung: Wir belohnen eine umweltschonende, papierfreie Kontoführung

Über die elektronischen Kommunikationswege können wir auf den Papiertransfer verzichten und Ihnen alle relevanten Unterlagen in Ihrem elektronischen Postfach im OnlineBanking zur Verfügung stellen. Hier haben Sie jederzeit Zugriff auf die wichtigsten Dokumente und können mit der Archivierungsoption Dateien bis zu 10 Jahre speichern. Sofern Sie die elektronischen Kommunikationswege aktuell noch nicht nutzen, fällt zukünftig ein Papieraufschlag von 1,90 Euro pro Monat an. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn wir Sie für das elektronische Postfach im OnlineBanking und den elektronischen Kontoauszug freischalten dürfen.

 


Warum benötigen wir Ihre Zustimmung?

Nach geänderter Rechtsprechung und unseren angepassten AGB müssen Sie den Änderungen aktiv zustimmen, damit diese gültig werden. Deswegen sind wir dazu verpflichtet, Ihnen sämtliche Änderungen im Detail bereitzustellen. Um Ihnen nicht seitenweise Papier zuschicken zu müssen, haben wir uns dazu entschlossen, Ihnen die detaillierten Änderungen über verschiedene digitale Wege zum Download zur Verfügung zu stellen. Wir hoffen, dass wir damit eine für beide Seiten weitesgehend komfortable Lösung gefunden haben und bitten um Ihre aktive Unterstützung.

Bitte schauen Sie sich das Änderungsangebot vor der Zustimmung im Detail an, welches Ihnen zum Download auf dem abgebildeten QR-Code bereitsteht. 

Was müssen Sie nun tun?

Wir benötigen Ihre aktive Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Deshalb werden wir Sie ab Ende Juli 2025 diesbezüglich kontaktieren:

  • Kunden mit Zugang zum OnlineBanking: Sie erhalten einen Hinweis-Teaser direkt im OnlineBanking und in der VR BankingApp. Dort können Sie bequem digital zustimmen.
  • Kunden ohne Zugang zum OnlineBanking: Sie erhalten ein Anschreiben. Darüber haben Sie die Möglichkeit, per Scan eines QR-Codes, oder per Unterzeichnung des beigefügten Formulars zuzustimmen.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser wichtigen Neuerungen.

Haben Sie weitere Fragen?

Wenden Sie sich gerne an unser KundenServiceCenter unter 05151 207-0

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Häufige Fragen (FAQs)

Was ändert sich bei den Echtzeitüberweisungen?

Ab Oktober 2025 bieten wir Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen an – digital und beleghaft. Zudem können Sie künftig eigene Limits festlegen.

Was ist die Empfängerüberprüfung (VoP)?

Vor jeder Überweisung prüfen wir, ob Empfängername und Kontoinhaber übereinstimmen, um Falschüberweisungen zu vermeiden. Sie bekommen eine Ampel-Rückmeldung, die Ihnen hilft, sicher zu überweisen.

In welchen Fällen gibt es die Empfängerüberprüfung?

Die Empfängerüberprüfung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben generell bei allen „Standard”-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

  • spätestens ab 9. Oktober 2025 zwischen den Euroländern der EU und
  • spätestens ab 9. Juli 2027 innerhalb der gesamten EU.
Was kostet die Empfängerüberprüfung?

Weder als Zahler noch als Zahlungsempfänger zahlen Sie für die Empfängerüberprüfung. Diese Dienstleistung wird entgeltfrei angeboten.

Muss ich etwas tun?

Ja, wir benötigen Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Bedingungen. Onlinekunden stimmen einfach im Online Banking zu, Offlinekunden erhalten alle Informationen per Post und können auch telefonisch oder über ein beigefügtes Rücksendeformular zustimmen.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorhalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Warum ist meine Zustimmung "zahlungspflichtig"?
  • Die Zustimmung selbst ist nicht zahlungspflichtig. Die Zustimmung muss jedoch nach dem Gesetz als zahlungspflichtig bezeichnet werden, weil sie sich auf entgeltliche Dienstleistungen bezieht.
  • In unserem Fall kann eine beleghafte Überweisung, je nach Kontomodell, mit einer Gebühr behaftet sein.
Wie erhalte ich Unterstützung bei Fragen?

Unser KundenServiceCenter steht Ihnen telefonisch Montagsbis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Service-Hotline 05151 207-0 zur Verfügung. 

Was passiert mit meinen bestehenden Überweisungsvorlagen in der VR Banking App bzw. im OnlineBanking?

Ihre Überweisungsvorlagen können Sie weiterhin wie gewohnt nutzen. Bitte denken Sie daran, Ihre Vorlagen gegebenenfalls anzupassen, wenn

  • das Ergebnis der Empfängerüberprüfung Ihnen Hinweise darauf gibt oder
  • falls Sie der Zahlungsempfänger aufgrund der Vorgaben zur Empfängerüberprüfung über einen angepassten Namen bei gleicher IBAN informiert.

Eine Abweichung zum bisher in Ihren Überweisungsvorlagen hinterlegten Empfängernamen könnte daher kommen, dass der Zahlungsempfänger Ihnen jetzt seinen tatsächlich im öffentlichen Register aufgeführten Namen mitgeteilt hat. Bei einer Überweisung an den Zahlungsempfänger können Sie das verifizieren lassen: Wenn die Empfängerüberprüfung ein übereinstimmendes Ergebnis zurückmeldet, empfiehlt es sich, die Vorlage entsprechend anzupassen.

Ändert sich etwas für meine Daueraufträge?

Wenn Sie einen neuen Dauerauftrag erfassen oder einen bestehenden Dauerauftrag ändern, wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Bei der Ausführung eines Dauerauftrages zum festgelegten Termin selbst erfolgt keine Empfängerüberprüfung.

Was mache ich, wenn die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden konnte?

Die Empfängerüberprüfung kann gegebenenfalls aufgrund vorübergehender technischer Probleme nicht durchgeführt werden. Sie können den Vorgang gegebenenfalls später erneut versuchen. Es gibt auch Fälle, bei denen die Empfängerüberprüfung nicht möglich ist, beispielsweise

  • wenn das Zielkonto kein Zahlungskonto ist oder
  • wenn die Bank des Zahlungsempfängers diese Überprüfung nicht unterstützt oder
  • wenn die Bank außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässig ist.

In diesen Fällen werden Sie als Zahler darauf hingewiesen, dass der eingegebene Name des Zahlungsempfängers nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden konnte. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Zahlung ausführen wollen.

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